Veröffentlicht in Arbeit
am 15.12.2011 von SPD Thüringen
Die Thüringer Regierungskoalition hat ein neues Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht, dass seines Gleichen in der Bundesrepublik sucht.
Lediglich Schleswig-Holstein gewährt eine etwas bessere Regelung, hier erfolgt schon ab 200 Beschäftigte die Freistellung eines Personalrates.