Taubert: Das solidarische System des Länderfinanzausgleichs darf nicht aufgegeben werden

Veröffentlicht in Steuern & Finanzen

Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss die Stärkung der schwachen Länder im Vordergrund stehen, sagt Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert und weiter: „Dabei muss der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (LFA) weiterhin solidarisch bleiben und allen Ländern eine ihren Aufgaben angemessene Finanzausstattung sichern.“ 

Taubert betont: „Nur so kann auch in Thüringen zukünftig die finanzielle Stabilität gewahrt werden.“

„Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss die Stärkung der schwachen Länder im Vordergrund stehen, sagt Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert und weiter: „Dabei muss der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (LFA) weiterhin solidarisch bleiben und allen Ländern eine ihren Aufgaben angemessene Finanzausstattung sichern.“ Taubert betont: „Nur so kann auch in Thüringen zukünftig die finanzielle Stabilität gewahrt werden.“

Ministerin Taubert weist die Kritik an den Forderungen des gemeinsamen Positionspapiers der ostdeutschen Länder, so wie sie die Thüringer Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann kürzlich äußerte, zurück. Sie sagt: „Frau Tillmann stellt sich damit gegen das eigene Land und ignoriert den weiteren Förderbedarf Thüringens durch den Bund.“

Denn, so Ministerin Taubert: „Nur durch die Stärkung struktur- und finanzschwacher Länder kann auf lange Sicht das Umverteilungsvolumen im Länderfinanzausgleich verringert werden. So gewährleisten wir auch zukünftig das grundgesetzliche Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse für die Thüringer Bürgerinnen und Bürgern.“ Taubert sagt: „Als solidarisches Mitglied in der Ländergemeinschaft unternimmt Thüringen intensive Anstrengungen, um wirtschaftlich stärker zu werden. Durch eine Erhöhung der eigenen Steuerkraft können wir nachhaltig zur Entlastung des Länderfinanzausgleichs beitragen.“

Hinsichtlich der aktuellen Debatte um den Länderfinanzausgleich sieht Taubert keinen Grund, das Ausgleichsvolumen oder den Ausgleichsgrad des Länderfinanzausgleichs abzusenken. Sie sagt: “Es gibt in den Ländern, insbesondere im Osten, noch viel zu tun.“

Insbesondere mit Blick auf die ausgeprägte Steuerschwäche Thüringens, aber auch anderer ostdeutscher Länder, wird dies deutlich. So liegt die Finanzkraft in Thüringen bei nur 53 Prozent im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Thüringen nahm im vergangenen Jahr pro Kopf 934 Euro Steuern ein, während im Bundesdurchschnitt ein Land 1.753 Euro einnahm.

Zudem plädiert Taubert dafür, vorerst nicht auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu verzichten: „Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, die momentan vollständig dem Bund zufließen, werden über 2019 hinaus in den Ländern dringend benötigt. Die Länder müssen in Zukunftsbereichen Deutschlands, wie zuvorderst der Bildung, weiter investieren können.

Auf Grund der sinkenden Einnahmesituation durch rückgehende Solidarpaktmittel und durch die ab 2020 festgelegte Schuldenbremse sehen sich  die ostdeutschen Länder ohnehin vor großen finanziellen Herausforderungen. Finanzministerin Taubert dazu: „Thüringen ist fest entschlossen, die Herausforderungen in der Finanzpolitik mit nachhaltigem Handeln zu bewältigen. Der Bund sollte die Länder hierbei nach Kräften unterstützen und mit angemessenen finanziellen Ausgleichen für die anstehenden Zukunftsaufgaben ausstatten. Mit einem gerechten Anteil am Aufkommen am Solidaritätszuschlag, der in Ost und West gleichermaßen von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlt wird, können die Länder wichtige Investitionen vorantreiben.“  

Nicht nur die Landeseinnahmen, sondern auch die Gemeindeeinnahmen bleiben derzeit in den neuen Ländern noch weit hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. Der Vergleich zwischen Ost und West zeigt einmal mehr: 645 EUR je Einwohner Steuereinnahmen in ostdeutschen Kommunen stehen 1.101 EUR je Einwohner in den Kommunen der westdeutschen Flächenländer gegenüber. (Stand 2013)

Ländern mit finanzschwachen Kommunen entstehen erhebliche Mehrbelastungen. Sie müssen ihren Kommunen deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen, als Länder mit finanzstarken Kommunen. Aktuell beachtet der Länderfinanzausgleich nur 64 Prozent der kommunalen Finanzkraft. Hier bedürfe es einer Nachbesserung in Form einer vollständigen Anrechnung, wie sie auch das Papier der Ostdeutschen Länder fordere, so Taubert. Würde die Gemeindefinanzkraft vollständig berücksichtigt, resultierten für Thüringen daraus Mehreinnahmen in Höhe von 299 Mio. Euro.

Thüringen will sich auch dafür einsetzen, dass der Bund die Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR vollständig übernimmt.

Die Zahllasten, die aus dem AAÜG (Gesetz für Überführung der Ansprüche  und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes) resultieren, sind ein ostdeutscher Sonderbedarf, den es zu kompensieren gilt, so Taubert. Für die Neuen Länder resultierten hieraus im Jahr 2012 Belastungen von ca. 2,5 Mrd. EUR, für Thüringen waren dies 387 Mio. Euro.

„25 Jahre nach der deutschen Einheit heißt es aber auch, gesamtdeutsche Problemlagen stärker in den Blick zu nehmen“, so Taubert. Im Rahmen der gesamtdeutschen Strukturförderung sollten Bedarfe das Kriterium für finanzielle Förderungen sein, nicht die Himmelsrichtung. Auch Regionen außerhalb der neuen Länder haben mit unterschiedlichsten strukturellen Problemen zu kämpfen. In diesem Sinne brauchen wir eine Einigung auf ein gemeinsames Konzept für solidarisches System.

Bis Juni 2015 will die MPK ein Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorlegen.

 

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