SPD-Kommunalpolitiker fordern stärkere Beteiligung des Bundes bei Integrationskosten

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Beim kommunalen Flüchtlingskongress der SPD Thüringen trafen sich etwa 30 Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister zu einem Meinungsaustausch über die Frage, welche Rahmenbedingungen durch Bund, Länder und Kommunen gesetzt werden müssen, damit die Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen gelingen kann. 

Wichtigstes Ergebnis des Kongresses war die Verabschiedung eines entsprechenden Forderungskatalogs.

Die Hauptforderung der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker bleibt, dass sich Bund und Land stärker an den Kosten für die Unterbringung und Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen beteiligen. Neben einem zeitlich befristeten Thüringer Kommunalentlastungsgesetz müsse der Bund endlich die Kosten der Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen im SGB II vollständig und dauerhaft übernehmen. Es brauche außerdem mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau, für die Schulsozialarbeit, im Bereich der Jugendhilfe und die Eingliederung am Arbeitsmarkt, wenn die größte politische und gesellschaftliche Herausforderung seit der deutschen Einheit gemeistert werden soll. Auch die Zahl der Sprach- und Integrationskurse müsse massiv erhöht und mehr niedrigschwellige Angebote zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung geschaffen werden. Die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister erneuerten zugleich die Forderung nach einem längst überfälligen Einwanderungsgesetz, der Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung in der Arbeitsvermittlung und der Einführung einer zeitlich befristeten Wohnsitzauflage.

Der SPD-Landesvorsitzende und Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein zeigte sich mit den Ergebnissen der Flüchtlingskonferenz zufrieden:

„Die kommunale Flüchtlingskonferenz hat noch einmal bestätigt, wie groß der Bedarf nach einer stärkeren finanziellen Entlastung der Landkreise und Kommunen bei der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung und Integration ist. Vor allem der Bund muss sich viel stärker als bisher seiner Verantwortung stellen, wenn die Integration vor Ort in den Städten und Gemeinden gelingen und die Bevölkerung bei dieser Herausforderung mitgenommen werden soll. Es dürfen keine Verteilungskämpfe entstehen. Andernfalls droht der soziale Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nachhaltig Schaden zu nehmen.“

Im ersten Teil der Veranstaltung stellte die Thüringer Beauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge den aktuellen Sachstand und den weiteren Zeitplan zur Erarbeitung eines Thüringer Integrationskonzeptes vor.


Dokument:
Forderungskatalog (PDF)

 

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