Mindestlohn kommt! - Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik

Veröffentlicht in Arbeit & Wirtschaft

Erklärung des SPD-Bundestagsabgeordneten Steffen-Claudio Lemme anlässlich der Verabschiedung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am heutigen Tage 

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung wird ab 2015 der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte eingeführt. Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in meinem Wahlkreis - dem Kyffhäuserkreis, dem Landkreis Sömmerda und dem Weimarer Land mehr Einkommensgerechtigkeit. Mehr als 300.000 Thüringerinnen und Thüringen werden profitieren. Jetzt ist es wichtig, dass dem Mindestlohn auch eine ausreichende Kontrolle bei der Umsetzung folgt.

 

Hintergrund:

Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird zum 1. Januar 2015 flächendeckend eingeführt. Bis 31. Dezember 2016 ist in einer Übergangsphase eine Abweichung möglich. Sonderregelungen sind unter anderem für Zeitungsboten, Langzeitarbeitslose und Erntehelfer vorgesehen. Spätestens zum 1. Januar 2017 erhalten alle Arbeitnehmer in Deutschland über 18 Jahre in allen Branchen uneingeschränkt den gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Überprüfung des Mindestlohns und der Auswirkungen vorgesehen.

 

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