Heike Taubert: „CDU blockiert zulasten der Beschäftigten und der Unternehmen im Freistaat“

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Die Thüringer Sozialministerin und stellvertretende SPD-Vorsitzende Heike Taubert, hat am Vormittag in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ihren Vorschlag für eine Neufassung des Verordnungsentwurfs zu § 12 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ersatzlos zurückgezogen. Grund ist die erneute Weigerung der CDU-Fraktion, über die Verordnung zum Ladenöffnungsgesetz abschließend zu beraten.

Heike Taubert sagte nach der Sitzung des Sozialausschusses: „Seit etlichen Monaten legt das Thüringer Sozialministerium Entwürfe vor, die von der CDU-Fraktion ignoriert werden. Deshalb konnte auch vor der heutigen Sitzung des Sozialausschusses keine Einigung innerhalb der Koalitionsfraktionen sowie im Koalitionsausschuss herbeigeführt werden. Die CDU betreibt Blockade zulasten der Beschäftigten und der Unternehmen im Freistaat. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum die CDU keine Entscheidung treffen oder Alternativvorschläge machen kann. Die CDU-Fraktion und ihr Vorsitzender Mike Mohring sind offenbar entscheidungsunfähig. Eine weitere Arbeitsverweigerung der CDU auf Kosten der Beschäftigten und der Rechtssicherheit ist nicht mehr hinnehmbar.“

Die Thüringer Sozialministerin hatte den CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring vor der Sitzung des Ausschusses zum wiederholten Male schriftlich um eine schnelle Lösung der offenen Fragen zur Verordnung gebeten und keine Reaktion erhalten.

Heike Taubert sagte: „Eine erneute Verschiebung des Beschlusses im Sozialausschuss hielt ich für nicht mehr vertretbar. Die CDU war nicht bereit, der vorgeschlagenen Neufassung der Rechtsverordnung zuzustimmen. Danach dürfen Mitarbeiter, die regelmäßig nicht mehr als 3 Tage in der Woche beschäftigt sind, ausnahmsweise nur einen Samstag pro Monat freigestellt werden. Das Sozialministerium hat sich kompromissbereit gezeigt und auch auf die rechtlichen Hinweise der Landtagsverwaltung reagiert. Der Vorschlag der CDU, tariflich bezahlte Mitarbeiter schlechter zu stellen und diesen pauschal nur einen freien Samstag zu gewähren, war für mich jedoch völlig inakzeptabel. Dies würde die bestehenden Tarifverträge auf den Kopf stellen. Ohne Verordnung gilt das Thüringer Ladenöffnungsgesetz wie bisher ohne Ausnahme, wonach Beschäftigte in Verkaufsstellen an zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen. Die Landesregierung ist zum Erlass von Ausnahmen berechtigt, aber nicht verpflichtet.“

Hintergrund:
Am 21. Dezember 2011 hatte der Thüringer Landtag das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Darin wurden zusätzliche Bestimmungen zum besonderen Arbeitnehmerschutz eingefügt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer in Verkaufsstellen mindestens an zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen kann eine Verordnung des Thüringer Sozialministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss des Landtages regeln.

 

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