Bund soll in den sozialen Wohnungsbau investieren

Veröffentlicht in Wohnen & Leben

In dieser Woche wird der Entwurf für den Bundeshaushalt 2016 im Bundestag beraten. Anlässlich der heutigen Debatte über den Etat des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit äußert sich der zuständige Thüringer Haushaltspolitiker Steffen-Claudio Lemme.

Lemme: „Auf dem Weg zu gutem und bezahlbarem Wohnen haben wir bereits viel angepackt und umgesetzt. Das zeigt sich am Haushalt: Für die Wohngeldreform im nächsten Jahr stehen zusätzlich 200 Millionen Euro bereit. Die Städtebauförderung wird mit 700 Millionen Euro jährlich verstetigt. 140 Millionen Euro gibt es für die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen und 120 Millionen Euro für Bauvorhaben für mehr, günstigeren und nachhaltigen Wohnraum für Studierende und Azubis. Für ein neues Förderprogramm zum Einbruchschutz stehen für 2016 zehn Millionen Euro bereit. 
 
Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen muss der Bund im Baubereich schnell handeln, denn vor allem in Ballungszentren ist und wird der Wohnraumbedarf in den kommenden Jahren gewaltig. Wichtig ist, dass wir nicht speziell für Flüchtlinge neu bauen wollen – das würde jeglichem Integrationsgedanken zuwider laufen. Wir benötigen in angespannten Wohnungsmärkten generell preisgünstigen Wohnraum – für Familien mit geringem Einkommen, für Alleinerziehende, für Rentnerinnen und Rentner ebenso wie für Flüchtlinge, von denen sich viele in Deutschland eine neue Heimat aufbauen werden. 
 
Wir müssen die Finanzhilfen an die Länder für den sozialen Wohnungsbau verdoppeln. Dafür wird sich die SPD stark machen. Klar ist aber auch: Dieser Vorschlag beinhaltet eine verpflichtende Zweckbindung der Gelder für die Länder, damit mit dem Geld auch wirklich bezahlbarer Wohnraum entsteht.“
 
 


Hintergrund:
Der Haushaltsentwurf 2016 wird mit seiner ersten Lesung in dieser Woche an die Ausschüsse überwiesen und geht in die parlamentarische Beratung. Im Haushaltsausschuss gehen die Abgeordneten alle Ausgabenposten der Einzelpläne detailliert durch. Die abschließende Beratung im Haushaltsausschuss, bei der die Parlamentarier Änderungen vornehmen, findet am 12. November statt. Ende November folgt die 2./3. Lesung im Plenum des Bundestages. Nach der Bestätigung durch den Bundestag und den Bundesrat kann der Haushalt umgesetzt werden.
 
Der Bund stellt den Ländern jährlich 518 Millionen Euro für neue Sozialwohnungen zur Verfügung. Die Zweckgebundenheit dieser Mittel ist jedoch seit 2007 entfallen.

 

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